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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der UrbanSphäre Immobilien GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungszeiten der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. Angebot. Dazu können gehören: Gebäude- und Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Grünschnitt, Winterdienst, Kleinreparaturen und Instandhaltung sowie Mülldienst und Tonnenbereitstellung.

(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nur nach gesonderter Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen; er bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Schlüssel, Strom- und Wasseranschlüsse sowie Informationen zur Verfügung und weist auf Besonderheiten des Objekts hin (z. B. empfindliche Oberflächen, Gefahrenstellen, Leitungsverläufe). Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert vergütet werden.

§ 5 Ausführung der Leistungen

(1) Der Auftragnehmer führt die Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verhinderung durch höhere Gewalt, Witterung oder sonstige nicht zu vertretende Umstände werden Leistungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.

(2) Kleinreparaturen umfassen nur einfache Instandhaltungsarbeiten geringen Umfangs. Arbeiten, die einer besonderen Zulassung, Meisterpflicht oder Genehmigung bedürfen (z. B. an Gas-, Elektro- und Heizungsanlagen), sind nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Erforderliches Material wird nach Abstimmung gesondert berechnet.

§ 6 Besondere Regelungen zum Winterdienst

(1) Der Winterdienst umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte auf den vertraglich festgelegten Flächen innerhalb der vereinbarten bzw. der ortsüblichen und satzungsmäßigen Zeiten. Eine Pflicht zur ständigen Schnee- und Eisfreiheit besteht nicht; zwischen den Einsätzen kann es – insbesondere bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe – zu Glätte kommen.

(2) Die Verkehrssicherungspflicht geht nur dann auf den Auftragnehmer über, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Auch dann bleibt der Auftraggeber zur stichprobenartigen Überwachung verpflichtet. Fahrzeuge, Hindernisse oder sonstige Umstände, die die Räumung verhindern, hat der Auftraggeber zu beseitigen. Bei extremen Wetterlagen können Leistungen nur im Rahmen des Zumutbaren erbracht werden.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

(3) Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung bei nachweislich gestiegenen Kosten (z. B. Lohn-, Material- oder Entsorgungskosten) angemessen anzupassen. Die Anpassung ist mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitzuteilen. Bei einer Erhöhung kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Einmalige Leistungen enden mit ihrer Ausführung.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9 Mängelanzeige

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung erhält. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte hiervon unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern, die einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz schließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entgegenstehen.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.